Wartezeit

 

Die Wartezeit ist die Mindestzahl von Jahren, die jemand in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert gewesen sein muss, um eine Rente zu erhalten. Für die Regelaltersrente und die Erwerbsminderungsrente sind das fünf Jahre.

 

(Wird bei Gelegenheit ergänzt, z. B. um anrechenbare Zeiten)