Erwerbsminderungsrente

Wer wegen Krankheit oder Behinderung gar nicht mehr oder nur noch weniger als sechs Stunden pro Tag arbeiten kann und noch keinen Anspruch auf Altersrente hat, erhält eine Erwerbsminderungsrente. Dabei gilt „Reha vor Rente“, d.h. die Rentenversicherung prüft, ob die Erwerbsfähigkeit durch medizinische oder berufliche Rehabilitation wieder hergestellt werden kann. Vom Ergebnis der Reha (bzw. der Prüfung) hängt ab, ob eine Rente wegen voller oder teilweiser Erwerbsminderung in Frage kommt.