Lässt sich die Rente auch anders finanzieren als über das Erwerbseinkommen?

 

Die gesetzliche Rente ist zwar an Erwerbseinkommen geknüpft, aber nicht an sämtliche Erwerbseinkommen. Beamte, Abgeordnete und zwei Drittel der Selbstständigen sind nicht versicherungspflichtig, Einkommen oberhalb der Bemessungsgrenze auch nicht.

 

Andere Länder machen das anders. In Österreich und der Schweiz zahlen Beamte und alle Selbstständigen in die Rentenkasse. Die Schweiz erhebt den Rentenbeitrag auch auf andere Einkommen, zum Beispiel auf Mieteinnahmen und Zinsen, und kennt eine Obergrenze nur bei der Auszahlung der Rente, nicht aber beim beitragspflichtigen Einkommen. Denkbar ist außerdem ein (höherer) Steuerzuschuss an die Rentenkasse und eine Wertschöpfungsabgabe.