Pflichtversicherung auf Antrag

 

Selbstständige, die laut Gesetz nicht pflichtversichert sind, können innerhalb von fünf Jahren nach Beginn der Selbstständigkeit die Pflichtversicherung beantragen und  zwischen zwei Beitragsvarianten wählen:

  • Regelbeitrag von 566,37 Euro in den alten Bundesländern und 501,27 Euro in den neuen Bundesländern (Stand 2017)
  • einkommensabhängiger Beitrag

In den ersten drei Jahren der Selbstständigkeit zahlt man auf Wunsch nur die Hälfte des Regelbeitrags.