Rentenartfaktor
Der Rentenartfaktor bewirkt, dass unterschiedliche Arten der Rente bei gleich viel Entgeltpunkten und demselben Rentenwert
unterschiedlich hoch ausfallen. Er beträgt
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1,0 für Altersrente
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1,0 für Rente wegen voller Erwerbsminderung
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0,5 für Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung
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0,55 für die große Witwen-/ Witwerrente
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0,2 für Vollwaisenrente