Rentenartfaktor

 

Der Rentenartfaktor bewirkt, dass unterschiedliche Arten der Rente bei gleich viel Entgeltpunkten und demselben Rentenwert unterschiedlich hoch ausfallen. Er beträgt

  • 1,0 für Altersrente
  • 1,0 für Rente wegen voller Erwerbsminderung
  • 0,5 für Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung
  • 0,55 für die große Witwen-/ Witwerrente
  • 0,2 für Vollwaisenrente