Angenommenes Mindesteinkommen
Noch 2018 wurde Selbstständigen unterstellt, dass sie mindestens 2284 Euro im Monat verdienen, egal, wie wenig sie wirklich verdienten. Ein Erfolg beharrlicher jahrelanger Lobbyarbeit der
ver.di-Selbstständigen: Ab 2019 beträgt die Mindestbemessungsgrundlage, also das angenomme Mindesteinkommen, 1038,33 Euro im Monat. Damit gilt für Selbstständige dieselbe Grenze wie für alle
anderen freiwillig Versicherten, zum Beispiel Rentner oder Studierende.