Erwerbstätigenversicherung

 

Bei einer Erwerbstätigenversicherung (nicht zu verwechseln mit der Bürgerversicherung) zahlen alle Erwerbstätigen - Arbeitnehmer und Selbstständige, Beamte und Abgeordnete - in die jeweilige Sozialversicherung ein. Der Beitrag richtet sich nach dem Erwerbseinkommen.