Beitragsbemessungsgrenze
Die obere Beitragsbemessungsgrenze legt fest, für welchen Teil seines Einkommens ein gesetzlich Versicherter Sozialversicherungsbeiträge zahlen muss. Alles, was über dieser Grenze liegt, ist beitragsfrei.
Die Beitragsbemessungsgrenzen ab 2018:
- allgemeine Rentenversicherung: 6.500 Euro/Monat (West), 5.800 Euro/Monat (Ost)
- gesetzliche Krankenversicherung: 4.425 Euro/Monat
Versicherungspflichtgrenze für Krankenversicherung: 4.950 Euro/Monat
Eine untere Grenze gilt für hauptberuflich Selbstständige, die sich freiwillig versichern.
In der gesetzlichen Rentenversicherung sind das derzeit 450 Euro pro Monat. 18,7 Prozent davon ist der Mindest-Rentenbeitrag. Die gesetzliche Krankenversicherung unterstellt Selbstständigen derzeit (2007) ein Mindesteinkommen (aus Erwerbsarbeit und allen anderen Quellen) von 2231,55 Euro pro Monat und berechnet danach den Mindest-Krankenversicherungsbeitrag. Auf Antrag wird der Beitrag ermäßigt.