Beitragsbemessungsgrenze

 

Die obere Beitragsbemessungsgrenze legt fest, für welchen Teil seines Einkommens ein gesetzlich Versicherter Sozialversicherungsbeiträge zahlen muss.  Alles, was über dieser Grenze liegt, ist beitragsfrei.

Die Beitragsbemessungsgrenzen ab 2018:

- allgemeine Rentenversicherung: 6.500 Euro/Monat (West), 5.800 Euro/Monat (Ost)

- gesetzliche Krankenversicherung: 4.425 Euro/Monat

Versicherungspflichtgrenze für Krankenversicherung:  4.950 Euro/Monat

 

Eine untere Grenze gilt für hauptberuflich Selbstständige, die sich freiwillig versichern.

 

In der gesetzlichen Rentenversicherung sind das derzeit 450 Euro pro Monat. 18,7 Prozent davon ist der Mindest-Rentenbeitrag. Die gesetzliche Krankenversicherung unterstellt Selbstständigen derzeit (2007) ein Mindesteinkommen (aus Erwerbsarbeit und allen anderen Quellen)  von 2231,55 Euro pro Monat und berechnet danach den Mindest-Krankenversicherungsbeitrag.  Auf Antrag wird der Beitrag ermäßigt.