Altersarmut

 

Wer alt und arm ist, hat Anspruch auf Grundsicherung im Alter. Ob jemand im Sinne der Sozialgesetze arm ist, hängt nicht nur von der Höhe der Rente ab, sondern auch vom Vermögen und vom Einkommen des Partners und evtl. gut verdienender Kinder. Wer mit seiner Rente unter der Armutsgrenze liegt, ist nicht notwendig arm. Bei den Prognosen zur Altersarmut haben Medien (und Gewerkschaften) in der Regel nur die gesetzliche Rente im Blick, was zu den bekannten dramatischen Zukunftsszenarien führt. Erklären Statistiker andererseits nur die Bezieher von Grundsicherung im Alter für arm, ist das Bild ebenfalls verzerrt: Nicht alle, denen sie zustünde, beantragen die Grundsicherung tatsächlich.

Noch ist die Armutsquote bei Rentnern (ca. 3 Prozent) geringer als bei der Gesamtbevölkerung (knapp 17 Prozent). Die "Niedriglöhner" sind großenteils noch nicht im Rentenalter. Hauptsächlich aus zwei Gründen steigt derzeit die Zahl der Grundsicherungsbezieher:

  • weil Langzeitarbeitslose - also Hartz-IV-Bezieher - ins Rentenalter kommen
  • weil der Freibetrag der Kinder erhöht wurde und ihre Eltern deshalb weniger Hemmungen haben, Grundsicherung im Alter zu beantragen

Altersarmut bei Selbstständigen    

Der Alterssicherungsbericht 2016 zeigt ab S. 108, wie unterschiedlich ehemals Selbstständige im Alter leben. Im Durchschnitt haben sie ein monatliches Nettoeinkommen von 1435 Euro. Fast die Hälfte hat allerdings weniger als 1000 Euro, neun Prozent haben mehr als 3000 Euro netto.

 

(Stand 2016)